§ 60 Strafen
Jedwedes Vergehen gegen den Comment wird geahndet mit Geld- oder Bierstrafen.
§ 61 Geldstrafen
Das Präsidium kann Geldstrafen verhängen und deren Verwendung
(Fiskus, Verbindungs- oder Fuchsenkassa) bestimmen. Pönale für das
Fernbleiben von einer Kneipe werden vom BC festgelegt.
§ 62 Bierstrafen
Bierstrafen sind:
- Genußstrafen
- Biersetzen
- Bierverschiß
- Stoffentzug
- Verweis von der Kneiptafel
§ 63 Genußstrafen Genußstrafen sind:
- In die Kanne steigen
- pro poena trinken
- Beifahren
§ 64 Steigcomment
(Spinnenlassen, in die Kanne schicken, steigen lassen, ziehen lassen, ex pleno
bieten, löffeln, stärken lassen)
Jeder Bursch kann einen Fuchsen oder einen semesterjüngeren Burschen, eine
privilegierte Person jeden Kneipanten, ein Brandfuchs einen Kraßfuchsen,
für einen Commentverstoß in die Kanne schicken. Ein gleiches
Semester kann man nur steigen lassen, wenn man selbst das gleiche Quantum
mitzieht. Ebenso muß derjenige, der einen anderen "ad rest" stärken
läßt, bei Strafe des BV einen Schluck mitziehen. Einen
Semesterälteren kann man nur durch das Präsidium oder das
zuständige Kontrarium auf ein Fehlverhalten aufmerksam machen lassen.
Vorbedingung zum Steigenlassen ist, daß man selbst Stoff im Glas hat
("Ohne Stoff ulkt man nicht."). Stoff- oder Semesterpumpen ist nicht gestattet.
Privilegierte Personen
können auch ohne Stoff steigen lassen.
Steigen kann
ein Kneipant nur mit commentfähigem Stoff. Ein Bierkranker kann vom
Präsidium über Aufforderung desjenigen, der ihn stärken lassen
will, zunächst verwarnt werden, in Wiederholungsfall mit einem
Bierstrich bestraft werden, bei weiteren wiederholten Verstößen
mit strengeren Strafen. Mit der Blume wird nicht gestiegen. Hat sich aber ein
Fuchs dermaßen verfehlt, daß es zu seinem Besten erscheint, ihn mit
der Blume spinnen zu lassen, so ist dies gestattet, wenn der Spinnenlassende
("Pauker") hinzufügt: Ohne die Blume zu verletzen.
Hat der zum Steigen
Verdonnerte ("Getretene") keinen Stoff, hat er sich diesen binnen 5 Bierminuten
zu besorgen und dem Pauker die Blume pro poena
zu bringen.
Das Steigenlassen geschieht mit den Worten:
N., stärk dich (ex semestribus)! oder N., in
die Kanne (fahr hinein, trink ex pleno)! Der Getretene hat sofort aufzustehen
ohne Widerrede, seine Mütze abzunehmen und, so lange zu trinken, bis der
Pauker sagt: Satis (Geschenkt)! Der Pauker kann auch das Quantum mit "ad
diagonalem (ad rest usw.)" vorgeben. Niemand braucht aber mehr als einen Ganzen
zu trinken.
Folgt der Getretene nicht sofort, so zählt der Pauker: Eins
ist eins, zwei ist zwei, drei ist eine bitterböse Z - A - H - L!
Ist der Getretene der Aufforderung bis zum Buchstaben "L" nicht
nachgekommen, fährt er in den BV. Der Getretene kann erst nach dem Steigen
vom Pauker eine Begründung verlangen. Diese ist ihm auch zu geben, es gibt
dagegen aber keine Beschwerde. Im Sinne der Kneipdisziplin - das Stärken
soll einen erzieherischen Faktor darstellen und keinesfalls die Volltrunkenheit
eines Kneipanten herbeiführen - kann jede privilegierte Person mit
Geschenkt ex auctoritate! und jedes ältere Semester als der Pauker mit
Geschenkt ex semestribus! die Strafe erlassen.
§ 65 Pro poena trinken
Privilegierte Personen haben das Recht, jeden in ihrem
Machtbereich "pro poena" steigen zu lassen. Eine Begründung braucht nicht
gegeben zu werden.
§ 66 Beifahren
Das Beifahren (an die Kneiptafel) besteht im Genuß bestimmter Quanten und
wird vom Präsidium für bestimmte Vergehen verhängt:
- Zuspätkommen zur Kneipe
- Sprechen, Pauken oder Kommandorufen, ohne das Wort zu haben
- Stören einer Rede
- Soufflieren
- Offenlassen der Liederbibel nach Schluß eines Liedes
- Titulieren eines Burschen mit "Fuchs".
- Trinken von anderem Stoff als Bier ohne spezielle Erlaubnis
- Verlassen der Kneiptafel, ohne um Tempus zu bitten
- Wenn sich ein Fuchs direkt an das Präsidium wendet. Wer ein diktiertes
Quantum nicht trinkt, fährt mit dem doppelten bei. Im Wiederholungsfall
verschärft das Präsidium die Strafe aufs Mehrfache.
§ 67 Biersetzen
Das Biersetzen besteht darin, daß jemand aufgrund des Urteilsspruchs
eines Biergerichtes der Corona ein gewisses Quantum Bier ponieren muß.
Der "Biersatz" dient als Fiskus, den das Präsidium der Corona unter
Absingung eines Liedes zugute kommen läßt. Der Fiskus darf nicht
abgefaßt werden.
a) Zu einer Stange wird verdonnert, wer:
- als Zeuge bei einem Biergericht Tatsachen verfälscht,
- als Zeuge dem Bierrichter in der Fällung des Urteils vorzugreifen sucht,
- als Zeuge andere Zeugen beeinflussen will oder sich ungehörig benimmt,
- nach dreimaliger Tretung durch den Bierrichter sich nicht als Zeuge zu
stellen bereit ist,
- an der Kneiptafel die Würde und das Ansehen des Bierrichters
lächerlich zu machen sucht,
- während der Verhandlung ulkt.
b) Zu zwei Stangen wird verdonnert, wer
- als Kläger in seiner Anklage' widerlegt wird,
- als Angeklagter für schuldig befunden wird,
- als Bierrichter nicht innerhalb von 12 x 5 Bierminuten
die Verhandlung abgeschlossen hat,
- als Bierrichter gemäß Femegerichtsurteil einen Formfehler
begangen hat,
- als Kläger oder als Angeklagter nach dreimaliger Zitierung
nicht vor dem Biergericht erscheint.
Bierverschiß (BV)
§ 68 Bierverschiß
Der Bierverschiß bedeutet die Absprechung der
Bierehre und damit den
Verlust aller mit ihr verbundenen Rechte. Der BV darf nur im Inoffizium
verhängt werden. Es gibt drei Grade des BV, wobei man in einen bestimmten
Grad nur fahren kann, wenn man der Reihe nach in die vorhergehenden gefahren
ist: der einfache (erste) BV, der verschärfte (doppelte, zweite) BV, der perpetuelle (dritte) BV
a) in den ersten BV fährt, wer:
- einen schweren Commentverstoß begeht,
- gegen diesen Comment ulkt,
- sich gegen die Anordnungen des Präsidiums auflehnt oder eine von ihm
verhängte Strafe nicht annimmt,
- gegen das Urteil des Unparteiischen ulkt oder appelliert,
- das Urteil des Biergerichts anzweifelt,
- als Fuchs oder sonst mißbräuchlich Silentium gebietet,..
- als Fuchs sich Burschenrechte anmaßt (ausgenommen in der
Fuchsenherrlichkeit),
- einen Fuchsen spezielle Burschenrechte zuerkennt,
- einen Bierschisser als bierehrlich behandelt oder ihn
ungerechtfertigterweise auskreidet,
- sich auf einen Verkehr mit einem Bierschisser einläßt, ohne
dabei die Worte ohne mit dir kohlen zu wollen
oder sine,sine zu gebrauchen,
- einen Bierehrlichen als Bierschisser bezeichnet oder ihn
ungerechtfertigterweise ankreidet,
- die Beisteckung eines Bierehrlichen in den BV unbegründet oder
leichtfertig veranlaßt,
- als Bierkranker seine Rechtsbeschränkung überschreitet,
- einem Bierkranken einen Bierjungen brummt, ohne ihn sofort zu widerrufen,
- einer privilegierten Person einen Bierjungen brummt,
- ein vorgetrunkenes Quantum unbegründeterweise nicht annimmt oder nach
dreimaligem Treten nicht nachkommt,
- das, was er einem anderen nachkommt, gleichzeitig einem Dritten vorkommt,
- sich nach erfolgter Zählung nicht stärkt oder dabei. mogelt,
- nach dreimaligem Treten nicht pro poena trinkt,
- jemanden "ad rest" stärken läßt, ohne einen Schluck
mitzuziehen,
- einen Bierjungen nicht binnen 5 Bierminuten annimmt,
- sich trotz dreimaligen Tretens nicht der Biermensur stellt,
- beim Auspauken eines Bierjungen trotz dreimaligen Tretens nicht binnen 5
Bierminuten trinkt oder weitertrinkt,
- während eines Biergerichts oder einer Biermensur trotz dreimaligen
"Rüffelns" das Silentium nicht hält,
- als Bierrichter einer Partei einen Rat erteilt,
- das "Grand cerevis" falsch gibt,
- jemandem die Stange unrechtmäßig abfaßt,
- Stoff vergeudet, ohne die Worte sine, sine zu gebrauchen,
- einen commentmäßigen Befehl zum Ankreiden nach dreimaligem
Treten nicht befolgt,
- trotz dreimaligen "Rüffelns" Lieder verhunzt,
- sich dem stillen Suff ergibt.
b) in den zweiten BV fährt, wer:
- als Bierschisser sich als bierehrlich bezeichnet oder aufspielt,
- sich unbegründeterweise nach Aufforderung durch das Präsidium
nicht binnen 5 Bierminuten aus dem einfachen BV herauspaukt,
- sich selbst aus dem einfachen BV herauspaukt,
- beim Herauspauken mogelt,
- als Bierschisser einen anderen Bierschisser als bierehrlich behandelt,
- als Bierschisser Stoff genießt,
- im ersten BV gegen den Comment ulkt,
- das Bierwort eines anderen
anzweifelt, ohne den Beweis der Unrichtigkeit zu erbringen.
c) in den dritten BV fährt, wer:
- sich im zweiten BV gegen diesen Comment vergeht,
- sein Bierwort falsch gibt oder bricht,
- sich trotz dreimaliger Aufforderung durch das Präsidium nicht binnen 15
Bierminuten aus dem zweiten BV herauspaukt,
- diesen Comment nicht anerkennt oder für Unsinn erklärt.
§ 69 Beistecken lassen
Jeder bierehrliche
Bursch kann die Beisteckung eines anderen (ausgenommen privilegierter Personen)
in den einfachen BV beantragen. Dazu wendet er sich ans Präsidium mit den
Worten: Hohes Präsid, ich rekommandiere die Beisteckung
des Burschen (AH) N. in
den einfachen (ersten) BV! Dann hat er dem Präsidium die Gründe zu
nennen. Sind sie nicht stichhältig, lehnt das Präsidium die
Beisteckung mit den Worten Rekommandation abgelehnt, Bursch (AH) N. ist
bierehrlich. ab. Sind die Gründe anzuerkennen, so erfolgt die
Beisteckung mit den Worten: Silentium! Im Namen des Burschen
A. (Rekommandierenden), der Bursch (AH) N. fährt in den einfachen (ersten)
BV, ein bierehrlicher Fuchs kreide ihn an! Das Silentium ist solange zu
halten, bis die Ankreidung durchgeführt ist.
Der Bierschisser hat sich sofort von der gemeinsamen Kneiptafel zu entfernen
und muß an einem in einer Ecke des Kneiplokals für diesen Zweck
aufgestellten Tisch Platz nehmen. Er darf sich nicht am Gesang oder an der
gemeinsamen Unterhaltung beteiligen und kann kein Verbum petieren, er hat sich
ruhig zu verhalten und vor allem das Silentium strikt einzuhalten. Er hat
mindestens 10 Bierminuten Zeit, über seine Verfehlung nachzudenken, und
kann erst dann um seine Herauspaukung ersuchen.
Wer aus zwingenden Gründen mit dem Bierschisser sprechen muß, hat
immer die Worte ohne mit dir kohlen zu wollen oder
sine, sine hinzuzufügen.
§70 Herauspauken
Hat das Präsidium die Anordnung zum Herauspauken gegeben, hat sich der
Bierschisser binnen 5 Bierminuten harauszupauken. Er kann dies nur durch einen
bierehrlichen Burschen machen, den er mit den Worten
Ohne mit dir kohlen zu
wollen, ersuche ich dich, lieber A., mein Herauspauker zu sein bestimmt. Jeder
derartig Bestimmte (ausgenommen privilegierte Personen) hat das Ersuchen
anzunehmen und dies mit dem Bierglas in der Hand dem Präsidium mit den
Worten Hohes Präsid! Der Bierschisser N. will sich
aus dem ersten in den
nullten BV (zweiten in den ersten usw.) herauspauken und hat mich zum
Herauspauker gewählt, ich ersuche um Silentium. zu melden. Das
Präsidium gebietet: Silentium für die Herauspaukung des
Bierschissers N. aus dem ersten in den nullten (zweiten in den ersten usw.)
BV!
Der Herauspauker wendet sich an den Bierschisser mit den Worten:
Ohne mit dir
kohlen zu wollen, mein Kommando wird lauten: 1 - 2 - 3 los! Das Losungswort
wird lauten ... . Daraufhin gibt der Herauspauker sein Kommando. Der
Herauspauker hat einen Schluck mitzuziehen, sonst ist die
Herauspaukung ungültig. Setzt der Bierschissen mehr als dreimal ab, trinkt
er nicht das Ganze- oder begeht er sonstige Formfehler, ist die Herauspaukung
ebenfalls ungültig, was der . Herauspauker mit den Worten verkündet:
Silentium ad publicandum! Wegen uncommentmäßiger
Herauspaukung, Bursch N. bleibt Bierschissen
Ist die Herauspaukung gültig, verkündet der Herauspauker:
Silentium
ad publicandum! Bursch N. hat sich aus dem.ersten in den nullten (zweiten in
den ersten usw.) BV herausgepaukt, Bursch N. ist wieder bierehrlich (im ersten
BV usw.), ein bierehrlicher Fuchs kreide ihn aus (um)! Der Fuchs hat dann zu
rufen: Aus(Um)gekritten! Das Präsidium kann
auch selbst "ex auctoritate" herauspauken oder die Strafe mit
Untern Tisch! erlassen.
§ 71 Ankreiden
Die Bierkranken werden auf der Biertafel in der linken senkrechten Spalte, die
Bierschisser in der rechten angekreidet. Der Name des Bierschissers im zweiten
BV wird einmal unter strichen, der eines im dritten BV zweimal. Der
jüngste Fuchs (wenn kein Fuchs anwesend ist, das jüngste anwesende
Semester) hat jeweils anzukreiden. Niemals aber kreiden Leibfüchse ihren
Leibburschen oder Füchse ihren FM an, sondern fahren lieber freiwillig mit
in den BV.
§ 72 Stoffentzug
Bierentzug als verschärfte Strafmaßnahme kann vom Präsidium
oder den Kontrarien auf Zeit (ad tempus), vom Präsidium auch ad infinitum
(für die Dauer des Offiziums oder Inoffiziums) verhängt werden. Das
Kontrarium petiert das Wort und spricht: Hohes Präsid!
Ich verhänge
über N. den Stoffentzug auf ... Bierminuten. Das Präsidium
bestätigt diese Strafe oder lehnt sie ab. Der Bestrafte kann in dieser
Zeit keinen Biervernflichtun den nachkonmen. Nach Ablauf der Frist
verkündet das Präsidium!oder Kontrarium:
Hohe Corona! Bb N. ist wieder bierehrlich!
§ 73 Verweis von der Kneipe
Das Präsidium hat ein Mitglied der Kneiptafel - diese Bestimmung gilt
selbstverständlich auch für Gäste - bei großen
Verstößen gegen die Bestimmungen für das Benehmen an der
Kneiptafel von der Kneipe zu verweisen, wobei die Angelegenheit am
nächsten BC verhandelt werden muß.
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