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Über uns / Comment



 Kneipcomment Teil 1

 

 Einleitung
 Allgemeines
      Gliederung der Kneipe
 Sachenrecht
 Personenrecht
 Ordnungsvorschriften
 Liedercomment
 Obligationenrecht
      Trinkcomment
      Stangenabfassen
      Bierjunge (Biermensur, -duell)



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Einleitung

Die studentische Kneipe bietet Gelegenheit zu Gemütlichkeit und Geselligkeit, zu Scherz und Ulk. Sie ist ein Teil der "vita communis" der Verbindung, und das Verhalten der einzelnen Bundesbrüder bei diesem Anlaß gibt uns wichtige Hinweise auf ihr inneres Verhältnis zur Gemeinschaft. Die Originalität Jedes Bundesbruders soll in Rede und Gesang als Beitrag zur allgemeinen Unterhaltung zum Ausdruck kommen. Während das Offizium den Hintergrund für die couleurstudentischen Riten (Festcomment) bildet, sollen Bierschwefel, Rundgesang und Comments oder Fuchsenulk in keinem Inoffizium fehlen.

Die in diesem Sinn erlebte Kneipe dient nicht nur der Erholung und Entspannung, sondern auch der Schärfung des Geistes sowie der Erziehung zu Unterordnung und Selbstbeherrschung. Sie stärkt das Zusammengehörigkeitsgefühl der Bundesbrüder durch das gemeinsame Erlebnis auf dem Boden traditioneller Bräuche und Formen.

Die Regeln des Trinkcomments sind nicht dazu da, den Stoffkonsum zu fördern, sondern ihn zu regeln, also zu beschränken. Bei Kommandos und Ankündigungen wird man nach Möglichkeit ausschmückende Redewendungen gebrauchen, um eine eintönige Formelhaftigkeit zu vermeiden.

Das Lied nimmt im Leben einer Verbindung einen wichtigen Platz ein, denn gerade dem gemeinsamen Gesang wohnt eine starke verbindende Kraft inne. Jeder ist verpflichtet, bei Liedern, Rundgesängen und Comments nach besten Können mitzusingen. Der Gesang darf kein Brüllen und Schreien sein, sondern jeder soll seine Lautstärke auf Kosten des richtigen Singens eindämmen. Die Lieder sollen nach Möglichkeit auswendig gesungen werden, Rundgesänge und Comments sind auf jeden Fall auswendig durchzuführen. Auch beim Singen hat sich eine Ordnung (Liedercomment) entwickelt, die unbedingt eingehalten werden muß, weil eigenmächtiges Anstimmen und Absingen von Liedern jede Kneipe sprengt und in disziplinloses Durcheinander ausartet.

Zur richtigen Leitung der Kneipe gehört große Gewandtheit, damit nicht die Übertreibung der Gemütlichkeit zur Ausgelassenheit oder die Übertreibung der Disziplin zur frostigen Ungemütlichkeit wird. Es ist daher wichtig, daß man die Kneipe gut vorbereitet und jeder Bundesbruder sich bemüht, nach besten Kräften zum Gelingen beizutragen.



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Allgemeines

§ 1 Kneipcomment

Unter Kneipcomment versteht man den Inbegriff jener zumeist althergebrachter Regeln und Förmlichkeiten, die bei studentischen Kneipen und Kommersen zur Hebung der Gemütlichkeit und zur Aufrechterhaltung der Ordnung dienen.

§ 2 Geltungsbereich

Der Kneipcomment gilt, wenn mindestens drei bierehrliche Seelen - darunter mindestens ein Bursch - bei commentmäßigem Getränk (Stoff) beisammen sind. ("tres faciunt collegium"). Das Vertilgen von Stoff zu zweien oder gar in geruhsamer Einsamkeit wird "Sumpf" (Stiller Suff) genannt.

§ 3 Bierehre

Im Zustand der Bierehrlichkeit befindet sich ein Bursch, Fuchs, oder Alter Herr, der sich im Vollbesitz aller Eigenschaften und Rechte eines Mitgliedes der Kneiptafel befindet. Aus der Bierehre ergeben sich sämtliche Rechte und Pflichten an der Kneiptafel. Die Bierehre wird verloren durch Erklärung in den BV, und wiedererlangt durch Herauspauken aus demselben, sowie mit Ende der Kneipe, für die der BV verhängt war.

§ 4 Kneipnamen

Auf Kneipen dürfen nur Kneipnamen verwendet werden. Wird von einem Kneipanten ein Kneipname falsch oder nicht gebraucht, so kann er vom Betroffenen "wegen Spitzenverhunzung" in die Kanne geschickt werden.

§ 5 Tempus

Während der Kneipe wird. die Zeit nach Bierminuten gerechnet. Das kleinste Maß für die Zeitberechnung sind 5 Bierminuten = 3 Zeitminuten. Im Zweifelsfall bestimmt das Präsidium den Ablauf einer Zeit.

Wer sich zeitweilig von der Kneiptafel entfernt, muß beim Präsidium oder zuständigen Kontrarium mit den Worten peto tempus um Erlaubnis bitten und darf sich nicht früher vom Platz bewegen, bis ihm diese Erlaubnis mit habeas erteilt wird. Wenn er die Kneiptafel verläßt, hat er sein Glas mit seiner Mütze zu bedecken (Deckelgläser sind zu schließen). Unterläßt er dies, so wird dies mit Stangenabfassen geahndet. Die Rückkehr zum Platz, die in der Regel innerhalb von 5 Bierminuten zu erfolgen hat, hat er mit den Worten tempus ex zu melden, was mit bene zur Kenntnis genommen wird.

Jeder, der an der Kneiptafel speisen will, holt sich hierzu beim Präsidium (Kontrarium) die Erlaubnis mit den Worten peto tempus edendi. Beim Einnehmen von warmen Speisen hat man die Mütze abzunehmen.

Hat das Präsidium "allgemeines tempus" verkündet, so ruht während dieser Zeit jeglicher Comment.

Der Zeitablauf in Bierangelegenheiten wird durch "tempus utile" unterbrochen. Tempus utile ist jener Zeitraum, in dem man aus bestimmten Gründen verhindert ist, seinen Bierverpflichtungen nachzukommen. Darunter fallen: 1. allgemeines oder spezielles tempus, 2. allgemeine Lieder, 3. feierliche Zeremonien (Festcomment), 4. Reden und Vorträge, 5. alle Bierfunktionen, 6. unverschuldeter Stoffmangel (wird angemeldet, indem man die rechte Hand auf die Schulter legt und spricht: Stoff auf der Achs!)

Gliederung der Kneipe

§ 6

a) Kneipe

Die Kneipe gliedert sich in einen offiziellen Teil (Offizium) und einen oder mehrere inoffizielle Teile.

b) Kommers

Für den Kommers gelten alle Regeln über die Kneipe unter besonderer Berücksichtigmg des dem Anlaß angepaßten würdigen Rahmens; es entfällt der inoffizielle Teil.

§ 7 Offizium

Die Kneipe wird vom xx mit den Worten eingeleitet: omnes ad loca! Zum Einzug der Chargierten omnes surgite!

Nach dem Einzug schlägt das Präsidium dreimal ein, wobei beim zweiten Mal die Flügelchargen und beim dritten Mal auch die Kontrarien mitschlagen. Dann kommandiert das Präsidium: Silentium! ....-kneipe (commercium anläßlich ...) incipit!

Das Offizium beginnt mit dem Ersten Allgemeinen. Bei Festkneipen und Kommersen hat dies unbedingt das "Gaudeamus igitur" zu sein, bei sonstigen Kneipen kann auch ein dem Anlaß entsprechendes Lied gesungen werden.

Die Begrüßung wird zwischen den Strophen des zweiten Offiziumsliedes vorgenommen.

Feierliche Zeremonien (Festcomment) finden in der Regel während des Offiziums statt.

Zum Abschluß des Offiziums wird. das Letzte Allgemeine ("Wenn wir durch die Straßen ziehen") gesungen. Nach der zweiten Strophe steigt die Burschenstrophe, allenfalls die Burschenstrophen von Gastverbindungen, nach der dritten Strophe die Fuchsenstrophe. Die Reihenfolge bei den Burschenstrophen ist: Verwandtschaftsverbindungen, Freundschaftsverbindungen, Cartellverbindungen in amtlicher Reihenfolge und Verbindungen anderer Verbände Fuchsenstrophen von Gastverbindungen werden nicht gesungen.

Nach dem letzten Allgemeincn bringt das Präsidium der Corona den Ehrenrest.

Folgt noch ein inoffizieller Teil, kommandiert das Präsidium: Officium ex! Zu meinem Nachfolger im Inoffizium bestimme ich Bundesbruder N.! In gleicher Weise ernennen die Kontrarien ihre Nachfolger, nachdem ihnen das Präsidium dazu das Wort erteilt hat. Das Präsidium kann auch selbst die Nachfolger für die Kontrarien ernennen.

Während sich der Neuernannte auf seinen Platz begibt, singt die Corona: Steig auf, steig auf, Präsidium (Kontrarium)! oder Wo ist denn das Präsidium (Kontrarium)?, bis das Präsidium (Kontrarium) seinen Platz eingenommen und sich unter einmaligem Einschlagen mit dem ihm vom alten Präsidium (Kontrarium) übergebenen Schläger und den Worten adsum gemeldet hat. Bei fidelen Kneipen wird das neue Präsidium (Kontrarium) von den Füchsen "geschleift" (auf den Schultern im Triumphzup; zum Platz getragen).

Danach befiehlt das neue Präsidium: Silentium! Zum Auszug der Chargicrten omnes surgite! Zum Auszug der Chargierten spielt die Musik einen Marsch oder die Corona singt: Muß i denn, muß i denn zum Städtele hinaus.

Anschließend gewährt das neue Präsidium in der Regel ein "tempus utile" von etwa 10 Bierminuten.

§ 8 Inoffizielle Teile

a) Inoffizium

Es ist eine Weiterführung des offiziellen Teiles, doch ist dabei der Comment nicht mehr so streng zu handhaben.

b) Bierkönigtum

Dieses entspricht dem Inoffizium, jedoch ohne Kontrarien unter Leitung eines Bierkönigs.

c) Fidulitas (Exkneipe)

Die Mitglieder der Kneiptafel verbleiben in der Fidulität ohne Präsidium und Kontrarien zu einem gemütlichen Beisammensein weiter an der Kneiptafel, ev. unter Leitung eines gewählten'Bürgermeisters".

d) Fuchsenherrlichkeit (Exkneipe)

Auf das Kommando "Fuchsenherrlichkeit!" übernimmt der jüngste Fuchs für eine gewisse Zeit das Präsidium, der zweitjüngste das Kontrarium. Die Füchse sind vollberechtigte, die Burschen minderberechtigte Kneipteilnehmer, der FM behält seine Rechte.



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Sachenrecht

§ 9 Stoff

Commentmäßiger Stoff ist grundsätzlich Bier (Ausnahme: Krambambuli). Das Präsidium kann aber auch Wein oder Most zum commenmäßigen Stoff erklären. In diesem Fall zählen Wein und Most doppelt soviel wie Bier. Schnaps ist bei Kürnberg auf keinen Fall commentmäßiges Getränk, kann aber etwa in der Fidulität getrunken werden und gilt dann vierfach (ein Stamperl).

§ 10 Quanten

a) Blume

Die Blume ist das Antrinken eines Glases Bier mit Schaum. Übersteigt der Schaum den Rand des Glases, so spricht man von einer "vollen Blume"; ist jedoch fast kein Schaum mehr da, so spricht man von einer "verrosteten Blume".

b) Streifen

Ein "gewaltiger (breiter) Streifen" ist ein beliebiges Quantum von einem Glas Bier, das man bereits angetrunken hat oder das keinen Schaum mehr hat.

c) Perle, Rubin

Ist ein beliebiges Quantum Weißwein bzw. Rotwein.

d) Diamant

Ist ein beliebiges Quantum von gebrannten Getränken.

e) Rest

Der Rest ist das Austrinken des bereits angetrunkenen Glases. Der "Ehrenrest" muß mindestens zwei Fingerbreiten betragen,. ein "schäbiger Rest" gilt als Beleidigung.

g) Diagonale (halbe)

Hiebei wird das Glas bis zur Hälfte ("ad diagonalem") getrunken.

h)

Wer unverschuldet Stoff verschüttet, hat dies mit den Worten sine, sine oder ohne meine Schuld anzuzeigen. Im Unterlassungsfall kann er mit Bierstrafen belegt werden.

§ 11 "Es wird fortgesoffen."

Diese Wendung stammt noch aus den früheren, nach Paragraphen gegliederten Comments und sollte die Commenttüchtigkeit der Corona andeuten. 11 war eine heilige Zahl, die heute noch vom Fuchsenstall im Chor gerufen wird, sooft Präsidium oder FM nach einer Seitenzähl oder deren Ziffernsumme fragen.

§12 Bierimpotenz

Niemand darf über seine Kräfte zum Trinken genötigt werden. Wer sich des Bieres enthalten will, läßt sich vom Präsidium (bei stichhältiger Begründung) für bierimpotent (bierkrank) erklären.



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Personenrecht

§ 13 Corona

Die Gesamtheit der an der Kneiptafel teilnehmenden Personen wird Corona genannt. Sie besteht aus den Chargierten, den voll und minderberechtigten Mitgliedern, den Gästen und Damen.

§ 14

a) Chargierte

Zum Chargieren ist jeder. Bursch berechtigt, ausnahmsweise darf ein Brandfuchs chargieren, doch trägt er statt der Burschen die Fuchsenschärpe. Die Chargierten müssen beim Verlassen ihres Platzes einen zeitweiligen Stellvertreter bestimmen, der nur ein Bursch sein kann (bei Kontrarien ausnahmsweise auch ein Brandfuchs). Man teilt die Chargierten ein in: 1. Präsidium, 2. Kontrarien, 3. Flügelchargen und Gastchargierte.

b) Privilegierte Personen

Zu den privilegierten Personen gehören: 1. Chargierte, 2. Bierrichter, 3. Unparteiische, 4. Femerichter Ihre Privilegien werden jeweils an entsprechender Stelle behandelt.

§ 15 Präsidium

Das Präsidium wird stets vom ältesten Biersemester geführt. Ex officio fällt dieses Amt zunächst dem x zu (Couleursemester der Verbindung + 1). Führt der x nicht das Präsidium, so gilt er als zweitältestes Semester. Er kann aber jederzeit, wenn es im Interesse des Ansehens der Verbindung liegt, einschreiten und das Präsidium übernehmen. Das Präsidium hat durch die strenge Handhabung des Comments die Ordnung auf der Kneiptafel aufrechtzuerhalten. Seinen Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten. Es erteilt zu allen Vorträgen, Ansprachen, Liedern und Darbietungen die Erlaubnis, die es jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen kann. Es kann jederzeit Silentium gebieten, das sofort strengstens gehalten werden muß, verhängt Bierstrafen und kann die Kneipe durch ein allgemeines Tempus auf kurze Zeit unterbrechen. Es ist infallibel und für seine Handlungen nur dem BC verantwortlich. Die Fidulitas kennt kein Präsidium.

§ 16 Kontrarien

Bei der Leitung der Kneipe wird das Präsidium von einem oder mehreren Kontrarien unterstützt, die ihm untergeordnet sind und einen ihnen zugewiesenen Machtbereich haben. Das Kontrarium zur Linken des Präsidiums hat stets der FM inne, das Kontrarium zur Rechten in der Regel ein Mitglied des ChC. Der Machtbereich des FM erstreckt sich nur auf die Füchse, er kann jederzeit unabhängig vom Präsidium "Silentium im Stall" gebieten. Beim Bierkönigtum und in der Fidulität gibt es keine Kontrarien.

§ 17 Flügelchargen und Gastchargierte

Bei großen Veranstaltungen (insbesondere bei Kommersen) können auch zur Seite des Präsidiums (Flügelchargen) oder vor ihm (Gastchargierte) Platz nehmen. Sie stehen den Kontrarien gleich, ohne daß ihnen jedoch die Leitung eines Teiles der Corona über tragen ist.

§ 18 Vollberechtigte Mitglieder (Burschensalon)
  1. Burschen
    1. Jungburschen bis zum 6.Semester
    2. Altburschen 7.u.8.Semester
    3. Alte Häuser 9.u.10.Semester
    4. Bemooste Häupter 11.u.12. Semester
    5. Goldfüchse vom 13.Semester an

    Chargensemester zählen doppelt.

  2. Alte Herren
    1. Ehrenpersonen (Ehrengäste)
    2. Ehrenmitglieder
§ 19 Minderberechtigte Mitglieder

  1. infolge mangelnden Bierverstandes: Füchse
    1. Spefüchse bis zur Rezeption
    2. Kraßfüchse bis zur Branderung
    3. Brandfüchse bis zur Burschimg

  2. infolge Unterordnung: Gäste und Damen

    Sie sind nur auf eigenen Wunsch dem Comment unterworfen, müssen aber "ad loca!" und "Silentium" unbedingt einhalten.

  3. infolge Gesundheitszustandes: Bierkranke

  4. infolge Verlustes der Bierehre: Bierschisser


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Ordnungsvorschriften

§ 20 Silentium

Die. Anordnung "Silentium" ist von der gesamten Corona gewissenhaft zu befolgen. Insbesondere ist bei allen Kneipzeremonien (Festcomment), Ansprachen und Darbietungen, bei Bierduell und Biergericht strengstes Silentium zu halten. Wollen die Kontrarien für sich oder für andere Kneipteilnehmer etwas vorbringen, müssen sie mit einem Schlägerschlag und den Worten Silentium rekommandiert das Präsidium um die Anordnung des Silentiums ersuchen. In der Regel kommt das Präsidium die sein Wunsch mit einem Schlägerschlag und den Worten Silentium diktiert nach. In dringenden Fällen oder nach Erteilung des Wortes durch das Präsidium kann jeder Bursch "Silentium in nomine" gebieten. Bei Mißbrauch dieses Rechts fährt der Betreffende in den BV. Bei Beginn einer Biermensur oder eines Biergerichts, beim Herauspauken aus dem BV usw. wird "Silentium in cerevisialibus (in Bierangelegenheiten)!" geboten. Das "Silentium triste" ist Ausdruck der Trauer. Nach einer schlechten Leistung eines Kneipteilnehmers kann zum Ausdruck der Mißbilligung "Silentium miserabile" geboten werden. Jedes Silentium wird durch das Kommando "Colloquium!" oder "Silentium ex!" beendet.

§ 21 Verbum

Will jemand aus der Corona das Wort erteilt haben, wendet er sich an das Präsidium oder an sein zuständiges Kontrarium mit den Worten peto verbum. Das Präsidium schlägt ein, gebietet Silentium und erteilt dem Ansuchenden das Wort. Das Kontrarium schlägt ein mit den Worten Silentium rekommandiert. Präsidium: Silentium diktiert. Kontrarium: Hohes Präsid! peto verbum pro Bb N. (me). Das Präsidium entscheidet dann mit habeat oder non habeat.

§ 22 Colloquium

Zwischen den Zeremonien, Liedern und Darbietungen herrscht Colloquium. Das Präsidium sollte nach Möglichkeit trachten, daß die Zeiten des Colloquiums nicht allzu lange dauern.



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Liedercomment

§ 23 Cantus

Zur Einleitung eines Liedes kommandiert das Präsidium: Silentium! Es steigt der Cantus (das Lied) ..., pagina (Seite) ...! Ist für Musikbegleitung gesorgt, kommandiert das Präsidium: Kiste (Musik) einige Takte voraus!, ansonsten: Intonat Bb N. ! Der Genannte erhebt sich daraufhin, nimmt die Mütze ab und fragt die Corona: Cantus paratus est?. Sobald die Corona das Lied aufgeschlagen hat, antwortet sie mit est!. Sodann kommandiert das Präsidium: ad primam (zur ersten)!. Jede weitere Strophe wird dann mit ad secundam ... (zur zweiten ...)!, die letzte Strophe mit ad ultimam (Das Lied fällt mit seiner letzten) eingeleitet. Wird das Lied (z.B. zur Begrüßung) unterbrochen, so kommandiert das Präsidium Lied steht. Ist das Lied beendet, so verkündet das Präsidium: Cantus (Lied) ex (bestens verklungen), ein Schmollis (die Blume usw.) cantoribus (den Sängern)! Colloquium! Soll jedoch nach einem Lied weiterhin Silentium herrschen, so kündet dies das Präsidium mit den Worten Cantus ex! Silentium dauert weiter an! an.

§ 24 Liederbibel

Nach Beendigung eines jeden Liedes hat jeder sofort sein Liederbuch (Liederbibel) zu schließen, widrigenfalls kann er in die Kanne geschickt werden. Nur Präsidium und Kontrarien dürfen zur Vorbereitung von Liedern das Liederbuch auch während des Golloquiums aufgeschlagen haben.

§ 25

Bestimmte Lieder werden ganz oder teilweise stehend gesungen. Das Präsidium kommandiert dazu omnes surgite (wenn alle auf stehen müssen) oder commilitones surgite (wenn nur die Kürnberger aufstehen müssen). Wird mitten in einem Lied aufgestanden, schlägt das Präsidium dazu einmal ein. Damen stehen nie. Auf das Kommando sedeatis! setzen sich alle wieder. Wenn Kürnberger aufstehen müssen, dann haben alle Chargierten Kürnbergs die Schläger zu strecken (Ausnahme: Bei Kürnbergs Fuchsenstrophe strecken nur der FM und ehemalige FM). Außer dem streckt das Präsidium bei den Burschenstrophen aller Verwandtschafts- und Freundschaftsverbindungen. Ansonsten wird der Schläger gesenkt.

§ 26 Es stehen:
  1. Alle bei:
    1. Bundeshymne
    2. Tedeum
    3. Gauedeamus igitur: 4. Str. und 6. Str.
    4. Burschen heraus: 3.Str.: "Wenn es gilt fürs Vaterland ..."
    5. Schwört bei dieser blanken Wehre: 4. Str.: "Brausend laßt den Ruf erschallen ..."
    6. O alte Burschenherrlichkeit: 6. Strophe
    7. Wenn alle untreu werden: 4. Str.: "Wir wolln das Wort nicht brechen ..."
    8. Alles schweige: ab der 5.Strophe

  2. alle Oberösterreicher bei der Landeshymne
  3. alle CVer bei der CV-Hymne
  4. alle Kürnberger bei Kürnbergs Bundeslied und Standartenlied
  5. alle Kürnberger (ausgenommen Füchse) bei der Burschenstrophe
  6. alle Füchse, FM und ehemalige FM bei der Fuchsenstrophe (Kommandiert der FM "Füchse in den ersten Stockl", so singen die Füchse auf ihren Sesseln stehend.)


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Obligationenrecht

§ 27 Bierverpflichtung

Unter einer bierrechtlichen Obligation versteht man ein unter zwei oder mehreren Kneipteilnehmern bestehendes Rechtsverhältnis, das einen oder alle Kontrahenten zu einem Biergeschäft verpflichtet.

§ 28 Entstehung der Bierverpflichtung

Bierrechtliche Obligationen werden begründet durch: a) Trinkcomment b) Familienverpflichtungen c) Bierjunge und Biergericht d) strafrechtliche Verpflichtungen Trinkcomment

Trinkcomment

§ 29

Das Trinken soll niemals formlos oder zügellos geschehen. Es soll getrachtet werden, das "Ziehen" aus dem eigenen Glas mit dem Zutrinken an einen anderen Kneipteilnehmer zu verbinden. Stiller Suff ist nach Tunlichkeit zu unterlassen.

§ 30 Zutrinken

Unter Zutrinken versteht man jene studentische Ehrung, die ein Kneipant einem anderen dadurch erweist, ,daß er ihm zu Ehren ein gewisses Quantum trinkt. Nach dem Zutrinken sollte noch der gegenseitige Zuruf Heil dir! erfolgen. Zugetrunken wird erst nach der offiziellen Begrüßung und nur während der Zeit des Colloquiums.

§ 31 Vortrinken

Will jemand einem anderen zutrinken, hat er ihm auf folgende Weise vorzutrinken: Lieber N., ich bringe dir ein (...Quantum...) oder Ich komme dir vor mit (...Quantum...) oder Es steigt dir etwas oder Es kommt dir etwas. Unter Gleichrangigen auch: Fiducit, lieber N. Das jüngere Semester hat beim Vortrinken die Mütze zu ziehen, Füchse haben sich Burschen gegenüber außerdem zu erheben und hinzuzufügen summa cum devotione.

§ 32 Spezielles

Eine besondere Ehrung ist das spezielle Zutrinken mit den Worten: Lieber N., ich bringe (es steigt, ich komme dir ...) was aufs Speziellste (auf ein Spezielles). Mit dem Zusatz Aufs Speziellste ohne Löffelung oder sine, sine verzichtet der Vortrinkende auf die Annahme.

§ 33 Annahme

Der Geehrte kann das vorgetrunkene Quantum annehmen oder nicht. Letzteres geschieht mit den Worten Nicht akzeptiert. Grundlose Verweigerung gilt als Beleidigung, beim Speziellen ist die Annahme freigestellt. Die Annahme erfolgt mit den Worten Prosit, komme mit oder Komme nach, oder beim Speziellen Löffle mich oder Revanchiere mich. Wenn der Geehrte keinen Stoff hat, so meldet er: Stoff auf der Achs, komme nach.

§ 34 Nachtrinken

Einer angenommenen Bierverpflichtung hat man innerhalb von 5 Bierminuten nachzukommen. Die Tilgung einer Bierschuld gilt als vordringlich, muß also vorgenommen werden, bevor man einem anderen vortrinkt.

Niemand muß innerhalb von 5 Bierminuten mehr als eine Bierverpflichtung eingehen. Er kann aber alle Bierschulden, die er innerhalb von 5 Bierminuten eingegangen ist, mit dem größten vorgekommenen Quantum und den Worten Komme meinen Bierverpflichtnugen nach auf einmal nachkommen. Man kann aber nicht mit der Bierschuld an einen anderen einem Dritten nach kommen.

Vom Nachtrinken befreit sind Präsidium und Kontrarien sowie alle Bierkranken.

§ 35 Draufsetzen

Will jemand, daß ein ihm vorgebrachtes Quantum doppelt getrunken werde, so ruft er Draufgesetzt!, worauf beide das doppelte vorgebrachte Quantum unabgesetzt zu trinken haben.

§ 36 Fuchsenglas

Ein Bursch kann einen Fuchsen mit dem Ausdruck "Fuchsenglas" das Doppelte ziehen lassen, während er nur das Einfache zu trinken hat.

§ 37 Übers Kreuz trinken

Der Kreuzcomment kommt in drei Formen vor:

  1. Will man einem Kneipanten, dem man nachzukommen hat, gleichzeitig vorkommen:

    A trinkt vor: B, ich komme dir was!
    B: A, ich komme dir was übers Kreuz vor!
    A: B, komme dir unterm Kreuz nach.
    B: A, komme dir definitiv nach.

  2. hat man zweien nachzukommen:

    A und B kommen C vor.
    C zu A: Komme dir nach!
    zu B: Übers Kreuz vor!
    B zu C: Unterm Kreuz nach.
    C: Ich schließe das Kreuz.

  3. Normalerweise trinkt man nicht gerne mit einer Blume nach (um der Blume nicht zu schaden):

    A kommt B mit der Blume vor.
    B: A, meine Blume kommt dir übers Kreuz vor!
    A: B, komme dir unterm Kreuz nach.
    B: A, komme definitiv nach.

§ 38 Mitziehen

Will sich jemand an einem Zutrunk beteiligen, so geschieht dies mit den Worten Ziehe mit.

§ 39 Zutrinken beim Chargieren

Chargierte trinken auf folgende Weise zu:

Zuerst wird mit der rechten Hand salutiert, dann das Glas genommen und getrunken, dann wieder salutiert. Bei ,"Stoff auf der Achs" wird statt des Trinkens die rechte Hand auf die linke Schulter gelegt.

§ 40 Treten

Kommt jemand innerhalb von 5 Bierminuten nicht nach, so kann er vom Vortrinkenden jeweils im Abstand von 5 Bierminuten ins gesamt dreimal getreten werden:

N. getreten (ich trete dich) zum ersten (zweiten ... ) Mal wegen (...Quantum...).

Füchse können einen Burschen nur durch einen Burschen treten lassen: Bursch: N. getreten (ich trete dich) für den Fuchsen ... Ist ein Geehrter trotz dreimaligen Tretens der Bierverpflichtung nicht nachgekommen, kann ihm der Monierende einen Bierjungen brummen oder ihn in den BV erklären lassen.

§ 41 Bierzeuge

Besteht wegen des Vor- oder Nachtrinkens ein Zweifel, so kann ein Bierzeuge zur Zeugenschaft aufgerufen werden. Ebenso ist dies notwendig, wenn man jemandem während seiner Abwesenheit nachtrinkt. Ein Fuchs kann nie Bierzeuge sein.

§ 42 In die Welt trinken

Einen Halben in die Welt trinken geschieht auf folgende Weise: Ein Bierehrlicher trinkt einem anderen vor mit den Worten: A einen Halben in die Welt vor. Der Angesprochene kommt mit demselben Quantum nach und gleichzeitig einem anderen vor mit den Worten: Den Halben in die Welt nach, B einen Halben in die Welt vor. Der Halbe in die Welt macht solange die Runde, bis er von einem mit den Worten Einen Halben in die Welt nach, einen Halben in die Welt ex (unter den Tisch)! beendet wird. Jeder muß den Halben in die Welt annehmen, kann ihn aber ein zweitesmal ablehnen. Kommt jemand binnen 5 Bierminuten nicht nach, stimmt der Vortrinkende den Cantus Wo bleibt der Halbe in die Welt? an.

§ 43 Biergalopp

Jeder präpariert sich auf einen Ganzen. Das Präsidium trinkt seinem rechten Nachbarn einen Halben vor, dieser wiederum seinem rechten Nachbarn usw. bis zum linken Nachbarn des Präsidiums, welcher diesem wiederum einen Halben vortrinkt.

Das Präsidium kommt dann seinem linken Nachbarn mit dem zweiten Halben nach, dieser wiederum seinem linken Nachbarn usw. bis zum rechten Nachbarn des Präsidiums.

§ 44 In die Luft sprengen

Das in die Luftsprengen (hochsetzen) besteht darin, daß mehrere zugleich eine Anzahl gleich großer, aber mindestens einen Halben betragender Quanten einem oder mehreren anderen vorkommen. Dies muß den Gesprengten mit Angabe der Quanten vernehmlich und bevor zu trinken begonnen wird, angezeigt werden. Wer schon zu trinken begonnen hat, bevor die Gesprengten mit Prosit ihre Annahme erklärt haben, dessen Quantum zählt nicht. Jeder Gesprengte muß von 5 zu 5 Bierminuten die Quanten nachkommen und dies dem, der die Sprengung angesagt hat, mitteilen. Um jemanden auszuzeichnen, kann man ihn aufs Spezielle sprengen. Er muß sich dann aber mit einem Stück löffeln.

§45 Letztes Quantum

Das letzte Quantum, mindestens ein Glas Bier, das man vor dem Weggehen aus der Corona trinkt, wird bei Erhalt angemeldet mit den Worten: Letztes Quantum angemeldet. Bierzeuge N. und enthebt von der Annahme jeder Bierfunktion, darf aber weder vor noch nachgetrunken werden, außer aufs Spezielle.

Stangenabfassen

§46

Eine Stange kann abgefaßt werden, wenn jemand die Blume länger als 5 Bierminuten rosten läßt, seinen Platz verläßt, ohne um tempus zu bitten, beim verlassen der Kneiptafel sein Glas nicht abdeckt.

Im Offizium und während eines tempus utile darf die Stange nicht abgefaßt werden. Die Stöffer des Präsidiums und der Kontrarien dürfen nicht abgefaßt werden.

§ 47 Vorgangsweise

Der Abfassende (rechter Sitznachbar) nimmt das betreffende Glas dem Eigentümer weg, trinkt mit den Worten abgefaßte Stange des Bb N. und gibt das Glas nach rechts weiter. Der nächste wiederholt die Worte, trinkt und gibt das Glas weiter. Wer das Glas ausgetrunken hat, kündigt dies mit abgefaßte Stange des Bb N. ex! an.

Das Glas darf immer nur nach rechts weitergegeben werden und es darf nie den Tisch berühren. Es darf niemand übersprungen werden. Wer als rechten Nachbarn den Eigentümer der Stange, einen Bierkranken, einen mit Stoffentzug Bestraften oder einen hat, der die Übernahme der Stange verweigert (wozu jeder berechtigt ist), hat die abgefaßte Stange leerzutrinken. Das leere Glas wird auf den Platz des Eigentümers gelegt.

§ 48 Ersatzpflicht

Wer sich einen Formfehler zuschulden kommen läßt, wer die Stange zu früh, während eines tempus utile oder nicht in der vorgeschriebenen Weise zurückstellt, hat sie dem Eigentümer zu er setzen. Der Eigentümer hat das Recht, binnen 5 Bierminuten die noch übrigen Tropfen zu zählen. Sind sie mehr als 20, hat der, der als letzter das Glas ausgetrunken hat, die Stange zu zahlen.

§ 49 Tempeln

Läßt jemand sein Deckelglas ohne Blume offen stehen, ohne es in der Hand zu haben, so hat jeder das Recht, sein eigenes auf das offene zu setzen und die Corona mit den Worten Füchse herbei! aufzufordern, das gleiche zu tun, bis der Eigentümer des untersten Glases den Deckel des obersten zuschlägt. Der Eigentümer des untersten Glases zahlt alle aufgesetzten Gläser. Leere Gläser dürfen nicht aufgesetzt werden.

§ 50 Fuchsenmist

Jeder Fuchs hat das Recht, einem Burschen sein Deckelglas mit dem Ruf Fuchsenmist! abzufassen, falls der Deckel offen steht und dieser die Hand nicht ans Glas angelegt hat. Der betreffende Fuchs hat dann das Glas völlig zu leeren. Jeder Zuwiderhandelnde zahlt das Glas. Der FM hat aber zu verhüten, daß dieser Brauch in Ungebührlichkeiten ausartet.

Bierjunge (Biermensur, -duell)

§ 51 Begriff

Die Biermensur ist ein Zweikampf, der seinen Grund in einer scherzhaften Beleidigung, einer Commentwidrigkeit oder einer Meinungsverschiedenheit hat und mit Bier ausgetragen wird. Biermensuren dürfen nur im Inoffizium ausgetragen werden.

§ 52 Bierjungen brummen

Wer sich in seiner Bierehre gekränkt fühlt, brummt dem Beleidiger einen Bierjungen mit den Worten: N., du bist ein Bierjunge! Fuchse dürfen einem Burschen nur über Vermittlung eines anderen Burschen einen Bierjungen brummen, untereinander dürfen sie nur mit Erlaubnis des FM Biermensuren austragen. Der Beleidiger muß den Bierjungen innerhalb von 5 Bierminuten mit Sitzt (Hängt)!, annehmen, sonst verfällt er der vom Präsidium zu verhängenden Strafe. Niemand braucht mehr als 2 Mensuren bei einer Kneipe auszutragen.

§ 53 Einleitung

Die Kontrahenten fragen beim Präsidium an: Hohes Präsid, ziehen Bierjungen? Das Präsidium entscheidet mit Ziehen oder Ziehen nicht, ob die Mensur ausgetragen wird. Das Präsidium kann auch mit den Worten Bierjunge (fällt) unter den Tischt die Mensur als unpassend ablehnen. Wird sie ausgetragen, haben sich ihr beide Kontrahenten innerhalb von 5 Bierminuten zu stellen, indem sie ihre Sekundanten wählen.

§ 54

Wahl der Sekundanten und des Unparteiischen Der Beleidigte ruft: Ich trete N.(Beleidiger) von wegen eines Bierjungen und wähle A. als Sekundanten. Der Sekundant ruft: N., du bist getreten und getrampelt von wegen eines Bierjungen von M.(Beleidigter). Du hast binnen 5 Bierminuten mit Stiefel und Sporen auf dem Paukplatz zu erscheinen, eine Stange zu präparieren und einen Sekundanten zu wählen. Dein Sekundant sei ?
N.: Mein Sekundant sei B.
Beide Sekundanten wählen nun einen Unparteiischen, wobei im Zweifelsfall der Sekundant des Beleidigten den Ausschlag gibt.

§ 55 Mensur

Der Unparteiische kommandiert Silentium in cerevisialibus! Es steigt eine Biermensur zwischen M. und N. Sekundanten sind A. und B. Paukanten, Sekundanten, Stöffer ans Licht (auf den Paukplatz)!

Beide Parteien haben sich sofort einzufinden, widrigenfalls die fehlende Partei nach dreimaligem Treten in den BV fährt. Die Sekundanten haben außer den Biergläsern für die Paukanten

noch je einen Teller mitzubringen, um die Blutungen aufzufangen. Der Unparteiische kommandiert: Paukanten Rücken an Rücken! Sekundanten an die Quartseite der Gegenpaukanten! Vergleicht die Stöffer auf Qualität und Quantität! Der Unparteiische läßt sich nun von den Sekundanten die Waffen ihrer jeweiligen Gegenpaukanten vorweisen und vergleicht sie. Sind sie gleich, ruft er: Arma sunt aequalia (paria)! Mein Kommando wird lauten: Stoßt an (An den Nabel), setzt an (an den Schnabel), 1, 2, 3, los (zieht)! Das Losungswort wird lauten:... (womöglich ein langes und schwer auszusprechendes, ulkiges Wort). Üblicherweise stehen die Paukanten auf Sesseln Rücken an Rücken: Bei "Los (Zieht)!", leeren beide in einem Zug das Glas. Wer es als erster geleert hat, ruft das Losungswort. Während der Mensur halten die Sekundanten ihren Gegenpaukanten den Teller unter, um die Blutungen festzustellen.

Bei der Mensur herrscht strengstes Silentium.

§ 56 Plädoyer

Nach Beendigung der Mensur erhält der Sekundant des Beleidigten vom Unparteiischen das Wort, danach der andere Sekundant. Jeder hat in einer ulkigen Rede den eigenen Paukanten hervorzuheben und den anderen zu kritisieren, wobei auch Replik und Duplik gestattet ist.

§ 57 Urteil

Danach fällt der Unparteiische das Urteil. Besiegt ist, wer 1. vor dem Kommando "Los" zu trinken begonnen hat, 2. mehr als dreimal abgesetzt hat, 3. Blutungen (Stoff auf dem Teller) aufweist, 4. einen Philister (Rückstand im Glas, festzustellen durch Nagelprobe) zurückläßt, 5. das Losungswort nicht richtig spricht, 6. als letzter fertig wurde.

Der Unparteiische verkündet: Infolge meiner infalliblen Bierweisheit erkläre ich M.(N.) für den Sieger und N.(M.) für den Besiegten. Biermensur ex!
Gegen das Urteil gibt es weder Demonstration noch Appellation.

Kneipcomment Teil 2
Besonderer Comment

 
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