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Seit alther wird die Entsendung offizieller Vertretungen zu Veranstaltungen im
Cartell benutzt, um die Mitglieder zum tadellosen Auftreten zu erziehen und die
Füchse auf ihr Benehmen zu prüfen und zu erproben. Die gastgebende
Verbindung hat gleichermaßen die Aufgabe, ihre Gäste nicht nur in
herzlicher Cartellfreundschaft, sonder auch unter Beobachtung aller Gebote der
Höflichkeit und des Anstandes aufzunehmen. Herzliche Cartellverbundenheit
verträgt sich sehr wohl mit der Wahrung tadellosen,
commentmäßigen Anstandes. Die steife, förmliche
"Stehkragenfreundschaft" ist ebenso abstoßend wie das vulgäre
fraternisieren.
Anläßlich der Vorbereitung von Veranstaltungen ist stets eine Charge
oder Funktionär mit dem Empfang der Gäste zu betrauen. Dieser sind
einige Füchse zur Unterstützung beizugeben. Dieser Bundesbruder hat
dafür Sorge zu tragen, daß die Alten Herren und insbesondere die
Ehrengäste auf die gebührenden Plätze geleitet werden und
daß die Verbindungsvertreter ihren angenommenen Platz finden. Kein Fuchs
vergibt sich in der Würde, wenn er dem Alten Herrn beim Ab- und Anlegen
der Überkleider usw. behilflich ist.
Gleiches gilt sinngemäß im Umgang mit Damen.
Die gastgebende Verbindung hat darauf zu achten, daß keiner ihrer Aktiven
ohne triftigen Grund eine Veranstaltung verläßt, solange die
Gäste oder Alten Herrn (insbesondere Ehrengäste) anwesend sind.
Nach den nämlichen Grundsätzen ist mit noch größerer
Sorgfalt zu verfahren, wenn es sich um den Umgang mit Kreisen, die dem CV nicht
angehören, handelt oder wenn wir in Farben an Veranstaltungen
außerhalb des CV teilnehmen.
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